Fallsupervision gemäß dem Mediationsgesetz (ZMediatAusbV)

Fallsupervision in Leipzig, Stuttgart und Berlin mit Sosan Azad,Ulrike Arndt und Prof. Dr. Gernot Barth

Gemäß der Ausbildungsverordnung nach dem Mediationsgesetz (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 ist im Paragraph 4, Absatz 1 die Fortbildung durch Einzelsupervision geregelt:
Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach §2 (Ausbildung zum zertifizierten Mediator) folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach §2 Absatz 6 zu laufen.

Wenn Sie den Titel „Zertifizierte/r Mediator/in“ führen möchten, dann ist diese Fallsupervision für Sie notwendig. Im Rahmen der Fallsupervision wird ein konkreter Fall von Ihnen aufgegriffen und reflektiert.

Alle aktuellen Termine sowie eine jeweilige Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.akasor.de/fallsupervision-zmediatausbv

Standorte: Leipzig, Berlin und Stuttgart

Investition pro Supervisionsfall:
135,00 EUR zzgl. 19% USt. für Steinbeis-Absolventen sowie Vereinsmitglieder (SMF)
155,00 EUR zzgl. 19% Ust. für Nicht-Steinbeis-Absolventen und Nicht-Vereinsmitglieder (SMF)